Fischbraterei         
Partyservice Frank   
Großmehring 

....Steckerlfisch immer ein Genuss

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Fischbraterei Alexander und Susanne Frank, Am Fluderbuckel 9, 85098 Großmehring

VORRANG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden. 

PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise sind freibleibend. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Kosten erhöhen.
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Es kann auch bar bezahlt werden.

Vorkasse beträgt 50 %.
Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behalten wir uns vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Vorkasse ist ab einem Betrag von 1000 Euro zu leisten.
Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
Der Kunde teilt der Fischbraterei Frank vier Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenanzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl, ist die Fischbraterei Frank berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Fischbraterei Frank möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

TERMINE 
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten ein. Wir kommen in der Regel ca. 2 Stunden vorher zum Aufbau.

STORNIERUNG 
Bei Stornierung sieben Tage vorher, von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir 50 % des Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

RÜCKTRITT
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Fischbraterei Frank zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Fischbraterei Frank berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Fischbraterei Frank nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Die Fischbraterei Frank den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Fischbraterei Frank in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

MINDESTBESTELLWERT
Der Mindestbestellwert liegt bei Speisen für 30 Personen.

FAHRTKOSTEN 
Für unsere Anfahrt berechnen wir eine Pauschale, die sich je nach Anfahrtsweg rechnet. Bis zu 20 km Hinfahrt entfällt diese Pauschale.

MÄNGEL 
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden.

Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. 
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung der Fischbraterei Frank mitzuteilen, damit diese die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. 

SCHADENSERSATZPFLICHT 
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Fischbraterei Frank übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen.

MIETPREIS - MIETEINHEIT - ÜBERGABE/RÜCKGABE
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen von Freitag bis Sonntag.
Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen.
Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware solange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für denentsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:
- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern
- uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt/reparaturbedürftig ist
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zutreffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Für die Verleihung des Fischgrills wird eine Kaution einbehalten und bei Verschmutzung eine Reinigungspauschale berechnet
.

EIGENTUMSVORBEHALT 
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren, Transportmitteln und Fischgrills vor.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Großmehring. 

Fischbraterei Frank, Köschinger Straße 1, 85098 Großmehring
 

 

Haftungsausschluss: Inhalte der Website

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Datenschutzerklärung

Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (ErgB-AV)für Homepages Hinweis: nur erforderlich bei geschäftlicher Nutzung und sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, und der Kunde.
1 Allgemeines Gegenstand der Vereinbarung ist die Regelung der Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Kunde) und des Auftragsverarbeiters (Telekom), sofern im Rahmen der Leistungserbringung (nach AGB und mitgeltenden Dokumenten) eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Telekom für den Kunden im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die (Fern-)Prüfung und Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Aus den AGB und den mitgeltenden Dokumenten, diesen „ Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung“ sowie der „ Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung“ (Anlage) - zusammen „ ErgB-AV“ - ergeben sich Rechtsgrundlage, Gegenstand und Dauer sowie Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen. Deffinitionen Im Sinne dieser „ErgB-AV“ bezeichnet der Ausdruck a) „ Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet; „Auftragsverarbeiter“ ist die Telekom; b) „ Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und die Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten; c) „AGB und mitgeltenden Dokumenten“ die, die Leistungserbringung regelnden Dokumente; d) „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; Verantwortlicher ist die als „Kunde“ bezeichnete Vertragspartei, die hier in diesen ErgB-AV allein über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; e) „ Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; f) „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“ ) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann; g) „weiterer Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter“ den Vertragspartner der Telekom, der von dieser mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten für den Verantwortlichen beauftragt wird; h) „Sub-Unterauftragsverarbeiter“ den Vereinbarungspartner des weiteren Auftragsverarbeiters oder Unterauftragsverarbeiters, der von Letzterem mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten im Regelungsbereich diesen ErgB-AV beauftragt wird.
2 Rechte und Pflichten des Kunden 2.1 [ Zulässigkeit der Datenverarbeitung] Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklärungen) geschaffen werden, damit die Telekom die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann. 2.2 [ Weisungen] Die Telekom wird personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden — auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation — verarbeiten, sofern sie nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem die Telekom unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt die Telekom dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Als Weisungen sind die AGB und mitgeltenden Dokumente sowie die ErgB-AV zu verstehen. Im Rahm en der produktspezifischen Parameter bestimmt der Kunde Art und Telekom Deutschland GmbH Stand 26.06.2018 Seite 2 von 7 Umfang der Datenverarbeitung durch die Art der Nutzung des Produktes, durch Auswahl der dort ggf. ermöglichten Varianten z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Art der zu verarbeitenden Daten oder des Ortes der Datenverarbeitung. Alle zusätzlichen Weisungen werden schriftlich oder per E-Mail erteilt. Die Telekom informiert den Kunden unverzüglich, falls sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen verstößt. Die Telekom ist berechtigt, die Durchführung einer solchen Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. 2.3 [ Ausgleich Mehrleistung] Soweit in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten Vereinbarungen zu Leistungsänderungen getroffen wurden, gehen diese den Regelungen in diesem Absatz vor.  Soweit keine Vereinbarung zu Leistungsänderungen in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten getroffen wurden, werden zusätzliche Weisungen und Maßnahmen, die eine Abweichung zu den in dieser ErgB-AV oder in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten festgelegten Leistungen darstellen, als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Zusätzliche Weisungen und Maßnahmen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind -soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - bei Mehraufwand für die Telekom gesondert zu vergüten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine angemessene Vergütung gesondert verständigen. Bei begründeten Weisungen, deren Umsetzung für die Telekom nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand möglich ist, und deshalb von der Telekom nicht umgesetzt werden, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Unterstützungsleistungen der Telekom nach Ziffer 2.5 und Ziffer 3.4, 3.5., 3.7, 3.8, (dort Satz 2), 3.9 und 3.10 dieser Vereinbarung gesondert vergütet. 2.4 [Nachweis durch die Telekom] Der Telekom steht es frei, die hinreichende Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie der Pflichten aus diesen ErgB-AV, insbesondere der technischorganisatorischen Maßnahmen (Ziffer 4) und Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, durch die in der Anlage bezeichneten Nachweise zu belegen. 2.5 [ Überprüfungen, Inspektionen] Der Kunde kann auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der in diesen ErgB-AV niedergelegten Pflichten durch die Einholung von Auskünften und Abfrage der nach Ziffer 2.4 angeführten Nachweise bei der Telekom in Hinblick auf die sie betreffende Verarbeitung kontrollieren. Der Kunde wird vorrangig prüfen, ob die in Satz 1 dieses Absatzes eingeräumte Möglichkeit der Überprüfung ausreicht. Der Kunde kann darüber hinaus insbesonders zu begründenden Ausnahmefällen auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz vor Ort kontrollieren. Der Kunde kann die Kontrollen selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auf seine Kosten durchführen lassen. Vom Kunden mit der Kontrolle betraute Personen oder Dritte sind mit Beauftragung nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Die vom Kunden mit der Kontrolle betrauten Personen oder Dritte werden der Telekom in angemessener Form vorangekündigt und in die Lage versetzt, ihre Legitimation zur Durchführung der Kontrollen nachzuweisen. Dritte im Sinne dieses Absatzes dürfen keine Vertreter von Wettbewerbern der Telekom oder ihrer Konzernunternehmen sein. Der Kunde wird Kontrollen mit einer angemessenen Frist ankündigen und bei deren Durchführung auf Geschäftsbetrieb und Betriebsablauf Rücksicht nehmen. Die der Telekom entstehenden Kosten für eine vor Ort Kontrolle sind vom Kunden zu tragen. 2.6 [ Unterstützung durch den Kunden] Der Kunde wird in Hinblick auf die ihn betreffende Verarbeitung die Telekom bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und/oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten unverzüglich und vollständig informieren. Der Kunde wird in Hinblick auf die ihn betreffende Verarbeitung die Telekom bei der Prüfung möglicher Verstöße und bei der Abwehr von Ansprüchen Betroffener oder Dritten sowie bei der Abwehr von Sanktionen durch Aufsichtsbehörden zeitnah und um fänglich unterstützen.
3. Rechte und Pflichten der Telekom 3.1 [Datenverarbeitung] Die Telekom verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des getroffenen Vertrags und nach Weisung des Kunden entsprechend der Regelung der Ziffer 2.2. Die Telekom verwendet die personenbezogenen Daten für keine anderen Zwecke und wird die ihr überlassenen personenbezogenen Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Kopien und Duplikate werden ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung. Die Telekom gewährleistet, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden befassten Mitarbeiter und andere für die Telekom tätigen Personen diese personenbezogenen Daten nur auf Grundlage der Weisung des Kunden verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. 3.2 [ Da tenschutzbeauftragter] Die Telekom wird einen unabhängigen, fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten bestellen, sofern dies von dem anwendbaren Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedsstaates, dem die Telekom unterliegt, gefordert wird. 3.3 [ Räumliche Beschränkungen; Vollmacht] Die Telekom wird die vertraglichen Leistungen in Deutschland bzw. von den mit dem Kunden in den AGB und mitgeltenden Dokumente sowie der ErgB-AV vereinbarten Leistungsstandorten aus erbringen. Änderungen des Ortes der Datenverarbeitung werden die Parteien bei Bedarf unter Beachtung der in dieser Vereinbarung festgelegten Form nach Maßgabe der Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.6 entsprechend vereinbaren. Eine Datenverarbeitung in sogenannten Drittländern (d. h. Ländern, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind und über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen), wird unter Berücksichtigung der einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union auf der in der Anlage dargestellten Grundlage vorgenommen. Soweit hierzu die EU-Standardvertragsklauseln verwendet werden, wird Telekom diese im Namen und im Auftrag des Kunden abschließen bzw. wird ihren Subunternehmer Telekom Deutschland GmbH Stand 26.06.2018 Seite 3 von 7 ermächtigen die EU Standardvertragsklausel in Namen und im Auftrag des Kunden mit seinen Subauftragsverarbeitern abzuschließen. Die Vertretungsvollmacht hierfür wird hiermit durch den Kunden erteilt. 3.4 [ Unterstützung bei Pflichten des Verantwortlichen] Die Telekom wird – im vertraglich vereinbarten Umfang unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen - den Kunden bei der Einhaltung seiner ihm nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten unterstützen. 3.5 [ Unterstützung bei Überprüfung und Auskunftsbegehren] Ist der Kunde gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer betroffenen Person (Betroffener) verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu geben, so wird die Telekom den Kunden darin unterstützen, diese Auskünfte zu erteilen, sofern diese Auskünfte die vertragliche Datenverarbeitung betreffen und soweit der Kunde dem Auskunftsbegehren nicht selbst oder bereits durch entsprechende Auswahl bestimmter Produktparameter nachkommen kann. Abhängig von der Art der Verarbeitung wird die Telekom den Kunden bei dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen. Soweit sich ein Betroffener zwecks Geltendmachung eines Betroffenenrechts unmittelbar an die Telekom wendet, leitet die Telekom die Anfragen des Betroffenen zeitnah an den Kunden weiter. Die Telekom wird den Kunden – soweit rechtlich zulässig - über an sie als Auftragsverarbeiter gerichtete Mitteilungen der Aufsichtsbehörden (z. B. Anfragen, Benachrichtigung über Maßnahmen oder Auflagen) in Verbindung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach diesen ErgB-AV informieren. Soweit rechtlich zulässig wird die Telekom Auskünfte an Dritte, auch an Aufsichtsbehörden, nur nach schriftlicher Zustimmung durch und in Abstimmung mit dem Kunden erteilen. 3.6 [ Meldung von Zwischenfällen] Die Telekom informiert den Kunden ohne schuldhaftes Zögern über Fälle von schwerwiegenden Betriebsstörungen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und/oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. 3.7 [ Nachweis und Dokumentation] Die Vertragsparteien unterstützen sich gegenseitig beim Nachweis und der Dokumentation der ihnen obliegenden Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. 3.8 [ V erzeichnis von im Auftrag durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung] Die Telekom führt nach Maßgabe der einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen, denen sie unterliegt, ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Kunden durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Telekom unterstützt den Kunden auf Anfrage und stellt dem Kunden die für die Führung seines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten notwendigen Angaben zur Verfügung, soweit diese Angaben im vertraglich umschriebenen Verantwortungs- und Leistungsbereich der Telekom als Auftragsverarbeiter liegen und der Kunde keinen anderen Zugang zu diesen Informationen hat. 3.9 [ Datenschutz-Folgenabschätzung] Falls der Kunde eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführt und/oder eine Konsultation der Aufsichtsbehörde nach einer Datenschutzfolgenabschätzung beabsichtigt, werden sich die Vertragsparteien bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden über Inhalt und Um fang etwaiger Unterstützungsleistungen der Telekom abstimmen. 3.10 [ Abschluss der vertraglichen Arbeiten, Rückgabe oder Löschung] Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten, mit Ausnahme der aufgrund gesetzlicher Verpflichtung der Telekom weiter vorzuhaltenden personenbezogenen Daten, werden, soweit nicht in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten bereits geregelt und soweit nicht anders vereinbart, an den Kunden zurückgegeben oder auf Kosten des Kunden vernichtet bzw. gelöscht. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Soweit nicht bereits durch entsprechende Auswahl bestimmter Produktparameter durch den Kunden möglich, kann der Kunde während des Bestehens des Vertragsverhältnisses oder mit Vertragsende schriftlich die personenbezogenen Daten, die nicht gemäß Satz 1 vernichtet bzw. gelöscht sind, auf seine Kosten und in einem vorher abgestimmten Format heraus verlangen und der Telekom einen Zeitpunkt (längstens bis Vertragsende) für die Herausgabe nennen. Das Herausgabeverlangen muss der Telekom einen Monat vor dem vom Kunden benannten Zeitpunkt bzw. ein Monat vor Vertragsende zugegangen sein.
4. Technische und organisatorische Sicherheitsm aßnahmen 4.1 [ Te chnisch organisatorische Maßnahm e n] Der Kunde und die Telekom werden geeignete technische und organisatorische Maßnahm en treffen, um ein, dem Risiko angem essenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die derzeit als geeignet angesehenen Maßnahm en der Telekom sind in der Anlage beschrieben. Der Kunde hat die technischen und organisatorischen Maßnahm en vor dem Hintergrund seiner konkreten Datenverarbeitung in Hinblick auf ein angem essene s Schutzniveau bewertet und als angem essen akzeptiert. Etwaige Weiterentwicklungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4. 2. 4.2 [Wei ter entwi ckl ung] Die technischen und organisatorischen Maßnahm en können im Laufe des Vertragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Dabei darf das Schutzniveau das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten. Die Sicherheit der Verarbeitung und die Angem essenheit des Schutzniveaus wird der Kunde regelm äßig prüfen und der Telekom unverzüglich m itteilen, sollten die technischen und organisatorischen Maßnahm en seinen Anforderungen nicht m ehr genügen. Der Kunde wird der Telekom hierzu alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Die Telekom ihrerseits kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahm en, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich im Einklang m it den Anforderungen de r EU DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Telekom Deutschland GmbH Stand 26.06.2018 Seite 4 von 7 Person gewährleistet wird. Zusätzliche technische und organisatorische Maßnahm en, die über die vertraglich vereinbarten Maßnahmen hinausgehen, sind - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - bei Mehraufwand für die Telekom gesondert zu vergüten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine angem essene Vergütung gesondert verständigen. Bei Maßnahm en, deren Um setzung für die Telekom nicht oder nur mit unverhältnism äßig hohem Mehraufwand m öglich ist, kann die Telekom den Vertrag kündigen. 4.3 [ Überprüfung und Nachweis] Für die Überprüfungs- und Nachweism öglichkeiten gelten Ziffer 2.4 und 2.5. 5 . Vertraulichkeit 5.1 [ V ertraulichkeit] Die Telekom wird im Zusammenhang mit der hier vereinbarten Verarbeitung personenbezogener Daten die Vertraulichkeit wahren. Sie wird die zur Verarbe i tung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits einer angem essenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Vereinbarungen in den AGB und den m itgeltenden Dokum enten zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz von nicht personenbezogenen Daten bleiben unberührt. Soweit in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten hierzu keine Vereinbarung getroffen wurden, verpflichten sich beide Parteien, alle nicht allgem ein offenkundigen Inform ationen aus dem Bereich der anderen Partei, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke außerhalb dieses Vertrages oder Zwecke Dritter zu verwenden. 5.2 [Pflichten beteiligter Personen] Die Telekom wird Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, m it den für sie m aßgeblichen Datenschutzvorgaben und Weisungen dieser Vereinbarung im Voraus vertraut machen. 6 . Un terauftragsverarbeiter 6.1 [Befugnis] Die Telekom darf zur Erfüllung der in di e se m Vertrag beschriebenen Aufgaben weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter und Sub-Unterauftragsverarbeiter) einsetzen. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Aufträge zu verstehen, die die Telekom bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung erteilt und die keine Auftragsverarbeitungsleistung personenbezogener Daten für den Kunden beinhalten. 6.2 [Gesonder te Genehm i gung] Für die in der Anlage aufgeführten Unterauftragsverarbeiter sowie SubUnterauftragsverarbeiter und die dort genannten Aufgabenbereiche gilt die Genehm igung des Kunden als erteilt. 6.3 [ A llgemeine schriftliche Genehmigung] Der Kunde erteilt hierm it der Telekom die allgem eine Genehm igung für den künftigen Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsund Sub-Unterauftragsverarbeiter). 6.4 [ I nformation bei Änderungen] Die Telek om i nformi ert den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung weiterer oder die Ersetzung bestehender Unterauftragsverarbeiter und/oder Sub-Unterauftragsverarbeiter, wodurch der Kunde die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen binnen 14 Tagen nach Zugang der Inform ation beim Kunden Einspruch zu erheben. Der Kunde wird die Genehm igung derartiger Änderungen nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Sofern der Kunde von seinem Einspruchsrecht Gebrauch m acht und die Telekom den Unterauftragsverarbeiter und/oder Sub-Unterauftragsverarbeiter trotzdem einsetzt, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. 6.5 [ A uswahl,] Die Telekom wird Unterauftragsverarbeiter auswählen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass die vereinbarten geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahm en so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der einschlägigen geltenden rechtlichen Bestim m ungen erfolgt. Die Telekom wird m it Unterauftragsverarbeitern vertragliche Vereinbarungen treffen, die den vertraglichen Regelungen dieser ErgB-AV inhaltlich entsprechen. Die Telekom wird m it dem Unterauftragsverarbeiter die technischen und organisatorischen Maßnahm e n festlegen und sich die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahm en von diesem regelm äßig bestätigen lassen. 6.6 [Sub-Unterauftragsverarbeiter] Die Beauftragung von Sub-Unterauftragsverarbeitern ist nach Maßgabe der Ziffer 6.1 bis Ziffer 6.5 entsprechend zulässig. 7. Vertragsdauer; Kündigung Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der tatsächlichen Leistungserbringung durch die Telekom. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit etwaiger anderer Verträge (insbesondere der AGB und den m itgeltenden Dokumenten), die die Parteien ebenfalls bzgl. der Erbringung der vereinbarten Leistungen abgeschlossen haben. 8. Haftung und Freistellung 8.1 [ Verantwortungsbereich des Kunden] Der Kunde gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung der sich aus den einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. 8.2 [Haftung] Die Haftungsregelung aus den AGB und den m itgeltenden Dokum enten gilt für diese ErgB-AV, soweit nicht eine Haftungsbeschränkung nach Maßgabe der jeweils einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen zugunsten der Telekom greift.
9. Sonstiges 9.1 [Gültigkeit des Vertrags] Von der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser ErgB-AV bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte sich eine Bestim m ung als unwirksam erweisen, werden die Parteien diese durch eine neue Telekom Deutschland GmbH Stand 26.06.2018 Seite 5 von 7 ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kom m t. 9.2 [ Änderungen des Vertrags] Sämtliche Änderungen dieser ErgB-AV sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (einschließlich der elektronischen Form). Dies gilt auch für das Abbedingen dieser Schriftformklausel selbst. 9.3 [Geschäftsbedi ngungen] Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass die „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Kunden auf diese ErgB-AV keine Anwendung finden. 9.4 [Gerichtsstand] Der alleinige Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen ErgB-AV ist Bonn. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. 9.5 [Rechtsgrundlage] Dieser ErgB-AV liegen die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) zugrunde. Gegebenenfalls ergänzende landesspezifische Regelungen sind in der Anlage aufgeführt. 9.6 [Vorrangregelung] Bei Widersprüchen zwische  den Bestimmungen dieser ErgB-AV und Bestimmungen sonstiger Vereinbarungen, insbesondere der AGB und den mitgeltenden Dokumenten, sind die Bestimmungen dieser ErgB-AV m aßgebend. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der AGB und den mitgeltenden Dokumenten unberührt und gelten für diese ErgB-AV entsprechend

Fischbraterei Catering Frank, 
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